Inhalt
Verhaltenskodex von Amundi
Der Verhaltenskodex oder englisch "Code of Conduct" legt die Grundprinzipien von Amundi sowie die Verhaltensregeln gegenüber Kunden, Mitarbeitern, Geschäftspartnern, Aktionären und der Öffentlichkeit dar.
Nachhaltigkeitsinformationen
In ihrer Eigenschaft als Finanzmarktteilnehmer ist die Amundi Deutschland GmbH („Gesellschaft“) ab dem 10.03.2021 zu einer Vielzahl von nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungen, sowohl in unternehmens- als auch in produktbezogener Hinsicht, verpflichtet. Die Rechtsgrundlage hierfür bietet die Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und Rates der Europäischen Union vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („Offenlegungsverordnung“). Die Offenlegungsverordnung setzt dabei EU-weit harmonisierte Vorschriften für Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater in puncto Transparenz bei der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und der Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen in ihren Prozessen und bei der Bereitstellung von Informationen über die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten.
Nachfolgend finden Sie die Amundi Responsible Investment Policy (= Verantwortungsvolle Investmentpolitik), der Sie nähere Informationen insbesondere zu unserem auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Investmentansatz sowie unserem Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken entnehmen können. Zudem finden Sie eine Unterlage mit näheren Informationen zu unseren nach Artikel 8 bzw. 9 der Offenlegungsverordnung eingestuften Fonds (Offenlegung gemäß Artikel 10 der Offenlegungsverordnung) sowie den Amundi Engagement Report, der darlegt, wie sich Amundi im Dialog mit Unternehmen für eine nachhaltige Unternehmensführung einsetzt.
Im Vergleich zu ihrer Vorgängerversion (10/2022) hat die nunmehr gültige Amundi Responsible Investment Policy (11/2023) die folgenden wesentlichen Änderungen erfahren:
In die Leitlinien für den Bereich „Mindeststandards und Ausschlusspolitik“ wurden zusätzlich die Themenfelder „Menschenrechte“ sowie „Biodiversität und Ökosystem(dienst)leistungen“ aufgenommen. Damit finden bei den sektoriellen Ausschlüssen von Amundi – neben den bereits bestehenden wie Kohle, fossile Brennstoffe, Tabak und Kernwaffen – zukünftig auch solche im Zusammenhang mit den Menschenrechten sowie der Biodiversität und Ökosystem(dienst)leistungen Berücksichtigung.
Im Bereich „ESG-Analyse“ wurde ein Abschnitt mit dem Titel „Offenlegung der Verwendung von ESG-Rohdaten, ESG-Bewertungen Dritter und ESG-Datenauswertungen“, in dem Fragestellungen zu den Methoden, der Verlässlichkeit von ESG-Bewertungen und Datenauswertungen sowie der Datenverfügbarkeit und -abdeckung thematisiert werden, aufgenommen.
Zudem wurde der Abschnitt „Sektorpolitik“ überarbeitet und neu gefasst. Im Ergebnis werden die Verfahrensweisen für die Ausschlüsse betreffend die einzelnen Sektoren detaillierter beschrieben und somit für den Leser transparenter und besser nachvollziehbar.“
Das aktuell gültige Amundi Sustainable Finance Disclosure Statement (12/2023) wurde im Vergleich zu seiner Vorgängerversion (12/2022) vollständig überarbeitet und neu strukturiert. Dabei wurden die Abschnitte „Einführung“, „Geltungsbereich“, „Nachhaltigkeitsrisiken“ und „Wichtigste nachteilige Auswirkungen“ zwar beibehalten, jedoch neu gefasst und detaillierter formuliert. Hinzugekommen sind die Abschnitte „Nachhaltige Investitionen“ und „Nachhaltige Investments in ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten im Rahmen der Taxonomie-Verordnung“. Zudem wurde ein Technischer Anhang angefügt, in dem die ESG-Bewertungsmethodik von Amundi für Unternehmens- und staatliche Emittenten ausführlich beschrieben wird.
Richtlinien zur Stimmrechtsausübung
Im nachfolgenden Dokument erhalten Sie ausführliche Informationen über unsere Handlungsmaximen zur Ausübung des Aktionärsstimmrechts.
Hinweise zur zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)
Grundsätze für die Auftragsausführung
Die nachfolgenden Dokumente beschreiben die Grundsätze und Maßnahmen zur bestmöglichen Ausführung von Transaktionen (Best Execution).
Weitere Maßnahmen und Grundsätze für ein verantwortungsvolles Handeln
Antikorruptionspolitik von Amundi
Im Einklang mit unseren Werten hat Amundi eine Reihe von ethischen Regeln und Verfahren eingeführt, um die für das Unternehmen geltenden regulatorischen Anforderungen zu erfüllen, einschließlich eines Verfahrens zur Korruptionsbekämpfung. Diese Maßnahme wurde von der Amundi-Gruppe nicht nur umgesetzt, um die neue Gesetzgebung in diesem Bereich einzuhalten, sondern auch, um ihrer Verpflichtung nachzukommen, alle ihre Aktivitäten redlich und offen in Übereinstimmung mit den höchsten ethischen Standards auszuführen und so ihren Ruf zu schützen.
Meldung von Missständen
Das Hinweisgebersystem zielt darauf ab, die Risikoprävention zu stärken, indem es die Möglichkeit gibt, Sachverhalte zu melden, die in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fallen, insbesondere:
- Korruption/ Bestechung
- Betrug/ Untreue
- Diebstahl/ Unterschlagung
- Diskriminierung/ Mobbing
- Verletzung von Arbeitsschutz-, Datenschutz- oder Vergabevorschriften
Amundi stellt ein Whistleblowing-Tool zur Verfügung, um Mitarbeitern, Unternehmen, Geschäftspartnern sowie Kunden bzw. weiteren Personen die Möglichkeit zu geben, auf ein potentielles Fehlverhalten hinzuweisen und gleichzeitig den Schutz sowie die Vertraulichkeit des Hinweisgebers zu gewährleisten.
BKMS® SYSTEMS ist jederzeit und von überall erreichbar unter: https://www.bkms-system.com/Groupe-Credit-Agricole/alertes-ethiques
Wohlverhaltensregeln des BVI
Die Wohlverhaltensregeln der im Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI) zusammengeschlossenen Gesellschaften formulieren einen Standard des guten und verantwortungsvollen Umgangs mit dem Kapital und den Rechten der Anleger. Sie skizzieren, wie die Kapitalverwaltungsgesellschaften den gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber Anlegern nachkommen und wie sie deren Interessen Dritten gegenüber vertreten.
Die Amundi Deutschland GmbH verpflichtet sich als Mitglied des BVI zur Einhaltung der Wohlverhaltensregeln.
Vergütungspolitik der Amundi Deutschland GmbH
Die Gesellschaft unterliegt den für Kapitalverwaltungsgesellschaften geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihres Vergütungssystems. Die Gesellschaft hat deshalb eine Vergütungspolitik eingeführt, welche die Grundsätze des Vergütungssystems definiert. Dies ist Ausdruck des hohen Wertes, den die Gesellschaft einer nachhaltigen Ausgestaltung ihres Vergütungssystems, unter Vermeidung von Fehlanreizen zur Eingehung übermäßiger Risiken, beimisst. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft überprüft regelmäßig, generell mindestens einmal jährlich, die Umsetzung der Vergütungspolitik. Darüber hinaus werden die vergütungspolitischen Interessen der Gesellschaft im „Remuneration- und Risk-Remuneration-Committee“ der Amundi Gruppe vertreten. Das Vergütungssystem der Gesellschaft umfasst fixe und variable Vergütungselemente. Die fixen und variablen Bestandteile der Gesamtvergütung stehen bei der Gesellschaft in einem angemessenen Verhältnis und der Anteil der fixen Komponente an der Gesamtvergütung weist eine hinreichende Höhe auf. Dies lässt eine flexible Ausgestaltung der variablen Vergütung zu; bei Eintritt von bestimmten risikorelevanten Voraussetzungen kann auch vollständig auf die Zahlung einer variablen Komponente verzichtet werden. Für die Geschäftsleitung der Gesellschaft, Mitarbeiter, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil der Verwaltungsgesellschaft und der von ihr verwalteten Sondervermögen haben, sowie bestimmte weitere Mitarbeiter („risikorelevante Mitarbeiter“ oder „Risktaker“) gelten besondere Regelungen. So kommt für risikorelevante Mitarbeiter mit einer variablen Vergütung von über € 50.000,00 aufgrund der regulatorischen Vorgaben ein Anteil von mindestens 50% der variablen Vergütung erst zeitverzögert zur Entstehung und wird in ratierlichen Beträgen über die Dauer von mindestens drei Jahren unter Einbeziehung einer nachträglichen Überprüfung gewährt. Die Auszahlung der ratierlichen Beträge ist neben der nachträglichen Risikoadjustierung zudem von der Performance eines repräsentativen „Basket of Funds“ abhängig, welcher vom „Risk-Remuneration-Committee“ der Amundi Gruppe jährlich validiert wird.
ESG-Kriterien (E = Environment/Umwelt, S = Social/Soziales und G = Governance/gute Unternehmensführung) und Nachhaltigkeitsrisiken sind integrale Bestandteile des Vergütungssystems der Gesellschaft. Im Hinblick auf die variable Vergütungskomponente wurden für die Fachbereiche Investment Management und Sales sowohl quantitative als auch qualitative Kriterien festgelegt, mittels welcher die Faktoren ESG-Kriterien und Nachhaltigkeitsrisiken einen maßgeblichen Einfluss auf die Ermittlung dieser variablen Vergütungskomponente beanspruchen. Dabei geht es insbesondere um die Integration von ESG-Strategien in den Investmentprozess bzw. die Kompetenz zur Erläuterung und Förderung der für unsere Kunden in Betracht kommenden Nachhaltigkeitsziele (qualitative Merkmale) sowie – als quantitative Merkmale – um Faktoren im Zusammenhang mit Finanzprodukten mit einschlägigen ESG-Strategien bzw. der Ansprache von Kunden zu deren Strategien zur Dekabonisierung („Net Zero“). Unabhängig davon wurde auf Ebene der Amundi-Gruppe eine direkte Verknüpfung zwischen der variablen Vergütung von insgesamt ca. 200 leitenden Angestellten, wozu unter anderem auch der Geschäftsleiter der Gesellschaft zählt, und der Erreichung von ESG-Zielen geschaffen.
Weitere Einzelheiten zur aktuellen Vergütungspolitik entnehmen Sie bitte der untenstehenden „Amundi Group Remuneration Policy“. Hierzu zählen insbesondere eine Beschreibung der Berechnungsmethoden für Vergütungen an bestimmte Mitarbeitergruppen, unter Einbeziehung von ESG-Kriterien und Nachhaltigkeitsrisiken, sowie die Angabe der für die Zuteilung zuständigen Person.
Auf Anfrage stellen wir Ihnen gerne eine kostenlose Papierversion dieser Internetseite über die Vergütungspolitik sowie der zugehörigen „Amundi Group Remuneration Policy“ zur Verfügung.
Stand: Januar 2024